Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Menschenrecht
Men·schen·recht das <-(e)s, -e> (selten im Sing. ) das grundsätzliche Recht des Individuums auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie es in den Verfassungen vieler Staaten verankert istUnter den Menschenrechten werden die persönlichen Rechte verstanden, die für jeden Menschen gelten. Die Menschenrechte sind in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, verankert. Zu diesen Grundrechten gehört das Recht auf Leben, auf persönliche Freiheit und auf Sicherheit. Sie schließen jegliche Art von Sklaverei, Folterung und Zwangsarbeit aus. Des weiteren gehört das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Religionsfreiheit dazu. Die Menschenrechte wurden zuerst in den Verfassungen der USA (1776) und Frankreichs (1789) verankert. Später wurden sie von der UNO (1948) übernommen und 1950 durch den Europarat verkündet. Von zahlreichen Staaten werden sie als verbindlich anerkannt, jedoch bis heute in einigen Ländern nicht eingehalten.
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