Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
			
						
			Lokaltermin
                        
Lo·kal·ter·min der <-(e)s, -e> RECHTSW. ein gerichtlicher Termin, an dem der Richter und der Angeklagte den Ort des Verbrechens aufsuchenDer Tathergang wurde bei einem Lokaltermin nachgestellt.
			
		
		Lo·kal·ter·min der <-(e)s, -e> RECHTSW. ein gerichtlicher Termin, an dem der Richter und der Angeklagte den Ort des Verbrechens aufsuchenDer Tathergang wurde bei einem Lokaltermin nachgestellt.

