Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Lokaltermin
Lo·kal·ter·min der <-(e)s, -e> RECHTSW. ein gerichtlicher Termin, an dem der Richter und der Angeklagte den Ort des Verbrechens aufsuchenDer Tathergang wurde bei einem Lokaltermin nachgestellt.
Lo·kal·ter·min der <-(e)s, -e> RECHTSW. ein gerichtlicher Termin, an dem der Richter und der Angeklagte den Ort des Verbrechens aufsuchenDer Tathergang wurde bei einem Lokaltermin nachgestellt.