Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Kreuzverhör
Kreuz·ver·hör das <-s, -e> RECHTSW. eine Form der gerichtlichen Befragung, bei der nur der Staatsanwalt und der Verteidiger, aber nicht der Richter den Angeklagten oder Zeugen verhörenIm Kreuzverhör gab der Angeklagte zu, die Unwahrheit gesagt zu haben
▪ jemanden ins Kreuzverhör nehmen (umg. ): jmdn. mit Fragen heftig bedrängen
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