Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Kollektiveigentum
Kol·lek·tiv·ei·gen·tum das <-s> (kein Plur. ) eine insbesondere in sozialistischen Systemen geläufige Form mit Eigentum umzugehen, die allen Mitgliedern einer Arbeits- und Produktionsgemeinschaft im Prinzip die gleichen Verfügungsrechte und -pflichten zugesteht, ohne dass es individuelle Rechte über die Produktionsmittel gibt, die der Gemeinschaft gehören
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