Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Kleindelikt
Klein·de·likt das <-s, -e> RECHTSW. eine Bagatellsache, die nach dem Strafprozessrecht eingestellt wird, nach dem Zivilprozessrecht mit einem Schiedsurteil (ohne Vorladung des Verurteilten) entschieden wirdWenn jemand in einem Laden eine Tafel Schokolade stiehlt, wird dies als ein Kleindelikt angesehen.
Klein·de·likt das <-s, -e> RECHTSW. eine Bagatellsache, die nach dem Strafprozessrecht eingestellt wird, nach dem Zivilprozessrecht mit einem Schiedsurteil (ohne Vorladung des Verurteilten) entschieden wirdWenn jemand in einem Laden eine Tafel Schokolade stiehlt, wird dies als ein Kleindelikt angesehen.