Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Inhaberin
In·ha·ber, In·ha·be·rin der <-s, ->1. (≈ Eigentümer) jmd. , der etwas besitzt
Inhaber einer Firma/eines Lokals/eines Unternehmens
2. jmd. , der Träger eines Titels ist
Sie ist Inhaberin des Weltrekords.
3. RECHTSW. jmd. , der bestimmte Rechte hat
Inhaber eines Amtes/einer Erlaubnis
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