Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
illegitim
il·le·gi·tim <nicht steig.> Adj. (geh. )1. (≈ unrechtmäßig ↔ legitim) so, dass es im Widerspruch zum geltenden Recht steht
Der Minister fasste die Kritik als illegitime Einmischung in seinen Amtsbereich auf.
2. (veralt. ≈ unehelich) so, dass jmd. von einer nicht verheirateten Frau geboren wird
Sie war als illegitimes Kind geboren worden.
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