Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Hausherrin
Haus·herr, Haus·her·rin der <-en, -en>1. (≈ Gastgeber(in))
Die Gäste wurden an der Tür vom Hausherren begrüßt.
2. (veralt. ≈ Familienoberhaupt)
Wenn der Hausherr etwas sagte, durfte es keinen Widerspuch geben.
3. (süddt. österr. ) Eigentümer(in) eines Mietshauses
vom Hausherren eine Kündigung erhalten
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Ansicht: Hausherrin