Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Grundgesetz
Grund·ge·setz das <-es> (kein Plur. ) POL. die bundesdeutsche VerfassungDas Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 24. Mai 1949 verabschiedet und regelt das politische Leben. Die einzelnen Bestimmungen werden in „Artikeln“ zusammengefasst. Sie beinhalten u.a. die Grundrechte der Bürger und die Aufgaben des Staates. Darüber hinaus sind im Grundgesetz Grundlagen der staatlichen Ordnung festgelegt: Die BRD ist Republik, Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat und Rechtsstaat. Sie ist eine Republik, da es einen Präsidenten gibt, der an der Spitze des Staates steht. Sie ist eine Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das Volk wählt seine Vertreter, die Repräsentanten, in freien, gleichen und geheimen Wahlen (dies nennt man eine „repräsentative Demokratie“). Außerdem ist sie ein Sozialstaat,denn der einzelne Bürger und der Staat haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Der Staat ist für Erziehung und Bildung zuständig und muss sich gegen soziale Diskriminierung einsetzen. Der Bürger muss z.B. Steuern zahlen. Darüber hinaus besteht die BRD aus Bundesländern mit eigenen Verfassungen. Die Aufgaben zwischen der BRD und den Bundesländern werden verteilt. Sie ist ein Bundesstaat. Schließlich wird sie als Rechtsstaat definiert, da die Gewalt des Staates in die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) aufgeteilt ist, die sich gegenseitig kontrollieren.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Grundgesetz