Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
gesetzmäßig
ge·setz··ßig <nicht steig.> Adj.1. rechtmäßig, legal
Sie ist zweifelsfrei die rechtmäßige Besitzerin.
2. durch ein Gesetz2 geregelt, regelmäßig (ablaufend)
Wir haben es hier mit einer gesetzmäßigen Entwicklung zu tun.
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Ansicht: gesetzmäßig