Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
geschäftsfähig
ge·schäfts··hig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. (↔ geschäftsunfähig) so, dass eine Person (rechtlich gesehen) Geschäfte abschließen kannDer Junge ist noch nicht volljährig, also nur beschränkt geschäftsfähig.
Geschäftsfähigkeit
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