Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
geschäftsfähig
ge·schäfts·fä·hig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. (↔ geschäftsunfähig) so, dass eine Person (rechtlich gesehen) Geschäfte abschließen kannDer Junge ist noch nicht volljährig, also nur beschränkt geschäftsfähig.
‣ Geschäftsfähigkeit
ge·schäfts·fä·hig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. (↔ geschäftsunfähig) so, dass eine Person (rechtlich gesehen) Geschäfte abschließen kannDer Junge ist noch nicht volljährig, also nur beschränkt geschäftsfähig.
‣ Geschäftsfähigkeit