Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
gerichtsnotorisch
ge·richts·no·to·risch <nicht steig.> (nur attr. ) Adj. vom Gericht1 zur Kenntnis genommenein gerichtsnotorischer Straftäter
ge·richts·no·to·risch <nicht steig.> (nur attr. ) Adj. vom Gericht1 zur Kenntnis genommenein gerichtsnotorischer Straftäter