Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Gerichtsmedizin
Ge·richts·me·di·zin die <-> (kein Plur. ) die Abteilung eines Gerichts1, in der speziell ausgebildete Ärzte beispielsweise die Leichen getöteter Personen hinsichtlich der Todesursache untersuchen‣ Gerichtsmediziner, gerichtsmedizinisch
Ge·richts·me·di·zin die <-> (kein Plur. ) die Abteilung eines Gerichts1, in der speziell ausgebildete Ärzte beispielsweise die Leichen getöteter Personen hinsichtlich der Todesursache untersuchen‣ Gerichtsmediziner, gerichtsmedizinisch