Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
gerichtlich
ge·richt·lich <nicht steig.> (nur attr. ) Adj. von einem Gericht1, mithilfe des Gerichts1 durchgeführtDie gerichtliche Untersuchung des Falles ist abgeschlossen., Ich überlege noch, ob ich gegen ihn gerichtlich vorgehen soll.
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