Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Gericht
Ge·richt 1 das <-(e)s, -e> RECHTSW. 1. die Institution, die im Falle eines Rechtsstreits das Urteil fällt und die Strafen verhängen kann
Das Gericht lädt Zeugen vor/tagt/vertagte sich., Der Streit wurde vor Gericht entschieden., Das Gericht kommt zu folgendem Urteil: ...
◆ -sbeschluss, -sentscheid, -sreporter, -ssaal, -sverhandlung
2. ein Gebäude, in dem ein Gericht1 untergebracht ist
▪ hart mit jemandem ins Gericht gehen: jmdn. energisch zurechtweisen
Ge·richt 2 das <-(e)s, -e> auf eine bestimmte Weise zubereitete Nahrungsmittel, die in einer bestimmten Weise kombiniert werde
Er kocht deftige/schmackhafte/typisch italienische Gerichte.
Ge·richt 1 das <-(e)s, -e> RECHTSW. 1. die Institution, die im Falle eines Rechtsstreits das Urteil fällt und die Strafen verhängen kann
Das Gericht lädt Zeugen vor/tagt/vertagte sich., Der Streit wurde vor Gericht entschieden., Das Gericht kommt zu folgendem Urteil: ...
◆ -sbeschluss, -sentscheid, -sreporter, -ssaal, -sverhandlung
2. ein Gebäude, in dem ein Gericht1 untergebracht ist
▪ hart mit jemandem ins Gericht gehen: jmdn. energisch zurechtweisen
Ge·richt 2 das <-(e)s, -e> auf eine bestimmte Weise zubereitete Nahrungsmittel, die in einer bestimmten Weise kombiniert werde
Er kocht deftige/schmackhafte/typisch italienische Gerichte.