Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
freisprechen
frei·spre·chen <sprichst frei, sprach frei, hat freigesprochen> mit OBJ ▪ jmd. spricht jmdn. frei (durch einen Richterspruch) feststellen, dass ein Angeklagter nicht schuldig ist oder ihm seine Schuld nicht nachgewiesen werden kannIch kann ihn von einer Mitschuld an dem Unfall nicht freisprechen., Er wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.
‣ Freisprechung
frei·spre·chen <sprichst frei, sprach frei, hat freigesprochen> mit OBJ ▪ jmd. spricht jmdn. frei (durch einen Richterspruch) feststellen, dass ein Angeklagter nicht schuldig ist oder ihm seine Schuld nicht nachgewiesen werden kannIch kann ihn von einer Mitschuld an dem Unfall nicht freisprechen., Er wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.
‣ Freisprechung