Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Exklusivrecht
Ex·klu·siv·recht das <-(e)s, -e> besonderes Recht, etwas zu veröffentlichen (so, dass niemand anders es gleichfalls veröffentlichen darf)
Ex·klu·siv·recht das <-(e)s, -e> besonderes Recht, etwas zu veröffentlichen (so, dass niemand anders es gleichfalls veröffentlichen darf)