Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
			
						
			Exklusivrecht
                        
Ex·klu·siv·recht das <-(e)s, -e> besonderes Recht, etwas zu veröffentlichen (so, dass niemand anders es gleichfalls veröffentlichen darf)
		Ex·klu·siv·recht das <-(e)s, -e> besonderes Recht, etwas zu veröffentlichen (so, dass niemand anders es gleichfalls veröffentlichen darf)

