Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
europäisch
eu·ro·pä·isch <nicht steig.> (nur attr. ) Adj. auf Europa bezogen; zu Europa gehörendder europäische Gedanke
◆ Großschreibung → R 3.17 Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft trafen zusammen., Wo tagt das Europäische Parlament?
Die Europäische Union (EU) wurde nach dem 2.Weltkrieg gegründet. Sie entstand aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Europäische Union besteht aus 15 Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden. Sie bereitet den Beitritt von 13 ost- und südeuropäischen Ländern vor. Die Mitgliedstaaten übertragen einen Teil ihrer Hoheitsrechte unabhängigen Organen, die sowohl das Interesse der Einzelstaaten als auch das Interesse der Gemeinschaft vertreten. Diese Organe bilden die 5 Institutionen: Das Europäische Parlament: Vertretung der Völker der zusammengeschlossenen Staaten. Rat der Europäischen Union: Zentrales Entscheidungsorgan. Europäische Kommission: Ausführendes Organ. Europäischer Gerichtshof: Sicherung der Wahrung des Rechts Der Rechnungshof: Prüft Haushaltsführung. Ziele der Europäischen Union sind die Wahrung von Grund- und Bürgerrechten, die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht, die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und die Ausarbeitung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
eu·ro·pä·isch <nicht steig.> (nur attr. ) Adj. auf Europa bezogen; zu Europa gehörendder europäische Gedanke
◆ Großschreibung → R 3.17 Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft trafen zusammen., Wo tagt das Europäische Parlament?
Die Europäische Union (EU) wurde nach dem 2.Weltkrieg gegründet. Sie entstand aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Europäische Union besteht aus 15 Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden. Sie bereitet den Beitritt von 13 ost- und südeuropäischen Ländern vor. Die Mitgliedstaaten übertragen einen Teil ihrer Hoheitsrechte unabhängigen Organen, die sowohl das Interesse der Einzelstaaten als auch das Interesse der Gemeinschaft vertreten. Diese Organe bilden die 5 Institutionen: Das Europäische Parlament: Vertretung der Völker der zusammengeschlossenen Staaten. Rat der Europäischen Union: Zentrales Entscheidungsorgan. Europäische Kommission: Ausführendes Organ. Europäischer Gerichtshof: Sicherung der Wahrung des Rechts Der Rechnungshof: Prüft Haushaltsführung. Ziele der Europäischen Union sind die Wahrung von Grund- und Bürgerrechten, die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht, die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und die Ausarbeitung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.