Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
entmündigen
ent·mün·di·gen <entmündigst, entmündigte, hat entmündigt> mit OBJ ▪ jmd. entmündigt jmdn. 1. RECHTSW. beschließen, dass jmd. nicht mehr als mündig gilt , weil er nicht (mehr) frei über sich bestimmen kann und daher einen Vormund/ Betreuer braucht
Der geistig schwer behinderte Mann wurde entmündigt.
2. (umg. ) mit jmdm. . so umgehen, als ob er nicht selbst über sich bestimmen könnte
Und ich gehe doch heute abend weg – ich lasse mich von dir nicht entündigen !
siehe auch ‣ "Vormundschaft"
ent·mün·di·gen <entmündigst, entmündigte, hat entmündigt> mit OBJ ▪ jmd. entmündigt jmdn. 1. RECHTSW. beschließen, dass jmd. nicht mehr als mündig gilt , weil er nicht (mehr) frei über sich bestimmen kann und daher einen Vormund/ Betreuer braucht
Der geistig schwer behinderte Mann wurde entmündigt.
2. (umg. ) mit jmdm. . so umgehen, als ob er nicht selbst über sich bestimmen könnte
Und ich gehe doch heute abend weg – ich lasse mich von dir nicht entündigen !
siehe auch ‣ "Vormundschaft"