Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Einzelrichterin
Ein·zel·rich·ter, Ein·zel·rich·te·rin der <-s, -> RECHTSW. Richter, der eine Gerichtsverhandlung ohne Kollegen führt
Ein·zel·rich·ter, Ein·zel·rich·te·rin der <-s, -> RECHTSW. Richter, der eine Gerichtsverhandlung ohne Kollegen führt