Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
einstweilig
einst·wei·lig <nicht steig.> Adj. AMTSSPR. (≈ vorläufig) so, dass es Gültigkeit hat, bis eine neue Entscheidung getroffen istDas Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen.
einst·wei·lig <nicht steig.> Adj. AMTSSPR. (≈ vorläufig) so, dass es Gültigkeit hat, bis eine neue Entscheidung getroffen istDas Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen.