Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
einschlägig
ein·schlä·gig <nicht steig.> Adj.1. AMTSSPR. dazugehörig
Das geht aus den einschlägigen Bestimmungen hervor.
2.
▪ einschlägig vorbestraft sein RECHTSW. : bereits wegen eines ähnlichen Vergehens bestraft sein
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