Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
eigengesetzlich
ei·gen·ge·setz·lich <nicht steig.> Adj. so, dass etwas seine eigenen Gesetze und Regeln hat‣ Eigengesetzlichkeit
ei·gen·ge·setz·lich <nicht steig.> Adj. so, dass etwas seine eigenen Gesetze und Regeln hat‣ Eigengesetzlichkeit