Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Eid
Eid der <-(e)s, -e> (≈ Schwur) der Vorgang, dass man vor Gericht feierlich verspricht, dass man die Wahrheit sagen wirdEr hat einen Eid abgelegt/geleistet/geschworen., Sie musste vor Gericht unter Eid aussagen.
◆ Getrenntschreibung → R 4.5 an Eides statt ‣ beeiden, eidesfähig, Vereidigung
◆ Amts-, Dienst-, Fahnen-, Mein-
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