Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
börsenfähig
bör·sen·fäh·ig <nicht steig.> Adj. WIRTSCH. (≈ börsengängig) so, dass man zur Teilnahme an der Börse berechtigt ist‣ Börsenfähigkeit
bör·sen·fäh·ig <nicht steig.> Adj. WIRTSCH. (≈ börsengängig) so, dass man zur Teilnahme an der Börse berechtigt ist‣ Börsenfähigkeit