Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
bilateral
bi·la·te·ral <nicht steig.> Adj.1. POL. (↔ trilateral) von zwei Seiten ausgehend, zwei politische Partner betreffend
bilaterale Verhandlungen zwischen zwei Staaten, Das bilaterale Abkommen wurde von beiden Außenministern unterzeichnet.
2. SPRACHWISS. als Lateral so artikuliert, dass die Atemluft an beiden Seiten neben der Zunge entweicht
Das „l“ ist ein bilateraler Laut.
bi·la·te·ral <nicht steig.> Adj.1. POL. (↔ trilateral) von zwei Seiten ausgehend, zwei politische Partner betreffend
bilaterale Verhandlungen zwischen zwei Staaten, Das bilaterale Abkommen wurde von beiden Außenministern unterzeichnet.
2. SPRACHWISS. als Lateral so artikuliert, dass die Atemluft an beiden Seiten neben der Zunge entweicht
Das „l“ ist ein bilateraler Laut.