Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Bewährung
Be·wäh·rung die <-, -en>1. (kein Plur. ) das Sichbewähren
2. RECHTSW. der Vorgang, dass eine Freiheitsstrafe in manchen Fällen nicht im Gefängnis verbüßt werden muss, wenn der Verurteilte bestimmte Aufgaben erfüllt, und wenn er (bei regelmäßiger Kontrolle seiner Lebensweise) den Eindruck macht, dass er nicht wieder straffällig werden wird.
Die Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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