Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
bescheiden
be·schei·den <bescheidest, beschied, hat beschieden>I. mit OBJ
1. ▪ jmd. bescheidet etwas irgendwie AMTSSPR. einen Bescheid2 geben
Sein Antrag wurde abschlägig beschieden.
2. ▪ etwas bescheidet jmdm. . etwas ((meist im Passiv) geh. ≈ vergönnen) zuteilwerden lassen
Das Schicksal hat uns ein unerwartetes Glück beschieden, Der Mannschaft war kein Erfolg beschieden.
II. mit SICH ▪ jmd. bescheidet sich mit etwas Dat. (geh. ) sich begnügen
Wegen ihres geringen Einkommens musste sie sich mit einer kleinen Wohnung bescheiden.
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be·schei·den Adj.
1. (≈ genügsam, schlicht) in seinen Ansprüchen maßvoll
Sie ist ein eher bescheidener Mensch., ein bescheidener Wunsch
2. (≈ gering)
Er besaß nur ein bescheidenes Einkommen.
3. (≈ zurückhaltend) so, dass man sich nicht in den Vordergrund stellt
Er trat stets bescheiden auf.
4. (umg. ) sehr enttäuschend
Wir hatten einen äußerst bescheidenen Urlaub., Ihre Leistungen sind mehr als bescheiden.
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