Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
berufungsfähig
be·ru·fungs·fäh·ig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass man die Möglichkeit hat, vor Gericht Berufung einzulegen
be·ru·fungs·fäh·ig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass man die Möglichkeit hat, vor Gericht Berufung einzulegen