Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Berufung
Be·ru·fung die <-, -en>1. (≈ Ruf) Angebot, ein Amt in einem wissenschaftlichen, politischen oder künstlerischen Bereich anzunehmen
Sie erhielt eine Berufung auf den Lehrstuhl für Philosophie.
2. REL. eine innere Notwendigkeit, die jmd. spürt und die ihn zum Handeln zwingt
3. RECHTSW. (≈ Revision) Einspruch gegen ein Urteil, so dass ein Gericht einer höheren Instanz neu verhandeln muss
Der Angeklagte legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. – Jetzt wird das Oberlandesgericht angerufen., Das Urteil akzeptieren wir nicht, wir gehen in die Berufung.
Be·ru·fung die <-, -en>1. (≈ Ruf) Angebot, ein Amt in einem wissenschaftlichen, politischen oder künstlerischen Bereich anzunehmen
Sie erhielt eine Berufung auf den Lehrstuhl für Philosophie.
2. REL. eine innere Notwendigkeit, die jmd. spürt und die ihn zum Handeln zwingt
3. RECHTSW. (≈ Revision) Einspruch gegen ein Urteil, so dass ein Gericht einer höheren Instanz neu verhandeln muss
Der Angeklagte legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. – Jetzt wird das Oberlandesgericht angerufen., Das Urteil akzeptieren wir nicht, wir gehen in die Berufung.