Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
berufen
be·ru·fen <berufst, berief, hat berufen>I. mit OBJ ▪ jmd. beruft jmdn. zu etwas Dat. AMTSSPR. (≈ ernennen) in ein Amt einsetzen
zur Richterin berufen werden
II. mit SICH ▪ jmd. beruft sich auf etwas Akk. etwas zu seiner Rechtfertigung heranziehen
Er berief sich auf das Grundgesetz/auf seine Rechte als Mitarbeiter.
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be·ru·fen <nicht steig.> Adj. zu etwas bestimmt
Sie fühlte sich zur Sängerin berufen., Er ist dazu berufen, anderen zu helfen.
▪ aus berufenem Munde etwas hören: hören, was ein Kenner zu etwas sagt
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