Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
beglaubigen
be·glau·bi·gen <beglaubigt, beglaubigte, hat beglaubigt> mit OBJ ▪ jmd. beglaubigt jmdm. . etwas AMTSSPR. bestätigen, dass eine Kopie dem Original entsprichtsich von einem Notar die Urkunde beglaubigen lassen
‣ Beglaubigung
be·glau·bi·gen <beglaubigt, beglaubigte, hat beglaubigt> mit OBJ ▪ jmd. beglaubigt jmdm. . etwas AMTSSPR. bestätigen, dass eine Kopie dem Original entsprichtsich von einem Notar die Urkunde beglaubigen lassen
‣ Beglaubigung