Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Amt
Amt das <-(e)s, Ämter>1. eine offizielle Funktion mit bestimmten Rechten und Pflichten, deren Inhaber gewählt wird
das Amt des Bürgermeisters/des Elternsprechers/des Universitätsrektors, in ein Amt gewählt werden, ein Amt anstreben/ausüben/niederlegen/übergeben
2. (≈ Behörde) eine staatliche Institution, die (in einer Region)einen Teilbereich des staatlich-gesellschaftlichen Lebens verwaltet
das Amt für Verkehrsplanung
◆ Finanz-, Wasserwirtschafts-
3. das Gebäude, in dem eine öffentliche Behörde untergebracht ist
4. (≈ Aufgabe) eine Aufgabe, die man übernommen hat oder zu der man sich verpflichtet hat
In diesem Monat ist es ihr Amt, die Straße zu kehren., Er hat das schwere Amt übernommen, der Familie die Unglücksnachricht zu übermitteln.
▪ von Amts wegen: offiziell
▪ in Amt und Würden sein (oft iron. ): in einer festen Position
▪ seines Amtes walten: seinen Aufgaben oder Pflichten nachkommen
▪ Auswärtiges Amt: offizielle Bezeichnung für das Außenministerium
Amt das <-(e)s, Ämter>1. eine offizielle Funktion mit bestimmten Rechten und Pflichten, deren Inhaber gewählt wird
das Amt des Bürgermeisters/des Elternsprechers/des Universitätsrektors, in ein Amt gewählt werden, ein Amt anstreben/ausüben/niederlegen/übergeben
2. (≈ Behörde) eine staatliche Institution, die (in einer Region)einen Teilbereich des staatlich-gesellschaftlichen Lebens verwaltet
das Amt für Verkehrsplanung
◆ Finanz-, Wasserwirtschafts-
3. das Gebäude, in dem eine öffentliche Behörde untergebracht ist
4. (≈ Aufgabe) eine Aufgabe, die man übernommen hat oder zu der man sich verpflichtet hat
In diesem Monat ist es ihr Amt, die Straße zu kehren., Er hat das schwere Amt übernommen, der Familie die Unglücksnachricht zu übermitteln.
▪ von Amts wegen: offiziell
▪ in Amt und Würden sein (oft iron. ): in einer festen Position
▪ seines Amtes walten: seinen Aufgaben oder Pflichten nachkommen
▪ Auswärtiges Amt: offizielle Bezeichnung für das Außenministerium