Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
abschlägig
ab·schlä·gig <nicht steig.> Adj.AMTSSPR.
▪ etwas abschlägig bescheiden: etwas ablehnen, nicht genehmigen
Sein Antrag wurde abschlägig beschieden.
ab·schlä·gig <nicht steig.> Adj.AMTSSPR.
▪ etwas abschlägig bescheiden: etwas ablehnen, nicht genehmigen
Sein Antrag wurde abschlägig beschieden.