Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
abdingbar
ab·ding·bar <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass es durch andere Vereinbarungen verändert werden kannabdingbare Teile eines Vertrags
ab·ding·bar <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass es durch andere Vereinbarungen verändert werden kannabdingbare Teile eines Vertrags