Fremdwörterlexikon
Vindikationslegat
Vin|di|ka|ti|ons|le|gat 〈[vın-] n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Rechtsw. 〉 Vermächtnisform, bei der der Bedachte im Todesfall des Vermachenden Inhaber des vermachten Gegenstandes wird
Vin|di|ka|ti|ons|le|gat 〈[vın-] n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Rechtsw. 〉 Vermächtnisform, bei der der Bedachte im Todesfall des Vermachenden Inhaber des vermachten Gegenstandes wird