Fremdwörterlexikon
Vindikationslegat
Vin|di|ka|ti|ons|le|gat 〈[vın-] n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Rechtsw. 〉 Vermächtnisform, bei der der Bedachte im Todesfall des Vermachenden Inhaber des vermachten Gegenstandes wird
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