Fremdwörterlexikon
Territorialitätsprinzip
Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. Grundsatz, dass ein erworbenes Staatsgebiet in die Gewalt des erwerbenden Staates übergeht
2. Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht
3. Anwendung der Rechtsordnung eines Staates auf Vorgänge u. Handlungen, die sich in seinem Territorium abgespielt haben
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