Fremdwörterlexikon
Termin
Ter|min 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉1. bestimmter Zeitpunkt; Fälligkeits\~; Liefer\~; Start\~; einen \~ anberaumen, vereinbaren, versäumen
2. 〈Rechtsw. 〉 (vom Gericht festgesetzter Zeitpunkt für eine) Verhandlung; am 20. ist \~; einen \~ haben [Etym.: < lat. terminus »Grenzzeichen, Grenzstein, Grenze« < grch. terma »Ende, Ziel«]
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