Fremdwörterlexikon
Tarifautonomie
Ta|rif|au|to|no|mie 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉1. Berechtigung, in eigener Verantwortung Tarifverträge zu schließen
2. Berechtigung, Tarife im öffentl. Verkehr selbständig festzusetzen
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