Fremdwörterlexikon
substanziieren
◆ sub|stan|zi|ie|ren 〈V. 〉 oV 1. mit Vollmacht ausstatten
2. durch Tatsachen belegen; einen Fall ausführlich \~ [Etym.: → Substanz]
◆ Die Buchstabenfolge sub|st… kann auch subs|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -standard (→ a. s. Standard).
◆ sub|stan|zi|ie|ren 〈V. 〉 oV 1. mit Vollmacht ausstatten
2. durch Tatsachen belegen; einen Fall ausführlich \~ [Etym.: → Substanz]
◆ Die Buchstabenfolge sub|st… kann auch subs|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -standard (→ a. s. Standard).