Fremdwörterlexikon
Subsidiaritätsprinzip
Sub|si|di|a|ri|täts|prin|zip 〈n. ; Gen.: -s; Pl.: unz. ; Politik; Soziol. 〉1. Prinzip, nach dem eine übergeordnete Gruppe (z. B. der Staat) nur für den Aufgabenbereich zuständig sein soll, den eine nachgeordnete Gruppe (z. B. ein Bundesland) nicht bewältigen kann
2. staatliche Unterstützung, die aber nur auf eine Ergänzung der Eigenverantwortung abzielt
Sub|si|di|a|ri|täts|prin|zip 〈n. ; Gen.: -s; Pl.: unz. ; Politik; Soziol. 〉1. Prinzip, nach dem eine übergeordnete Gruppe (z. B. der Staat) nur für den Aufgabenbereich zuständig sein soll, den eine nachgeordnete Gruppe (z. B. ein Bundesland) nicht bewältigen kann
2. staatliche Unterstützung, die aber nur auf eine Ergänzung der Eigenverantwortung abzielt