Fremdwörterlexikon
Starost
Sta|rọst 〈m. ; Gen.: -en, Pl.: -en〉1. 〈früher in Polen〉 Inhaber eines vom König verliehenen Lehens
2. 〈seit dem 14. Jh. 〉 Statthalter des Königs, dem die Gerichtsbarkeit übertragen war
3. 〈in Russland〉 Gemeindevorsteher [Etym.: < russ. starosta »Ältester, Führer, Sprecher eines Kollektivs«; zu star »alt«]
Sta|rọst 〈m. ; Gen.: -en, Pl.: -en〉1. 〈früher in Polen〉 Inhaber eines vom König verliehenen Lehens
2. 〈seit dem 14. Jh. 〉 Statthalter des Königs, dem die Gerichtsbarkeit übertragen war
3. 〈in Russland〉 Gemeindevorsteher [Etym.: < russ. starosta »Ältester, Führer, Sprecher eines Kollektivs«; zu star »alt«]