Fremdwörterlexikon
Staatssekretär
Staats|se|kre|tär 〈m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Politik〉1. 〈allg. 〉 hoher Staatsbeamter
2. 〈in Deutschland seit 1919 bzw. in der BRD〉 höchster Beamter eines Ministeriums unter dem Minister
3. 〈DDR〉 dem Minister gleichgestellter Staatsfunktionär mit eigenem Geschäftsbereich
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