Fremdwörterlexikon
Staatsräson
Staats|rä|son 〈 [-zɔ̃:] od. [-zɔŋ] f. ; Gen.: -; Pl.: unz. ; Politik〉 Grundsatz, nach dem das staatliche Handeln sich nach dem Befinden u. der Interessenlage des Staates unter Hintanstellung der Interessen Einzelner zu richten hat
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