Fremdwörterlexikon
			
						
			Singularsukzession
                        
Sin|gu|lar|suk|zes|si|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw. 〉 Antritt einer Rechtsnachfolge hinsichtlich eines einzelnen Rechtes, z. B. durch Übereignung einer Sache [Etym.: < singulär + Sukzession]
		Sin|gu|lar|suk|zes|si|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw. 〉 Antritt einer Rechtsnachfolge hinsichtlich eines einzelnen Rechtes, z. B. durch Übereignung einer Sache [Etym.: < singulär + Sukzession]

