Fremdwörterlexikon
Seniorat
Se|ni|o|rat 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. 〈veraltet〉 Ansehen des Ältesten
2. Amt des Vorsitzenden
3. Ältestenrecht ohne Rücksicht auf den Grad der Verwandtschaft; Ggs.: Juniorat; → a. s. Majorat
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