Fremdwörterlexikon
Sekundogenitur
Se|kun|do|ge|ni|tur 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Erbfolge des zweitgeborenen Sohnes; Ggs.: Primogenitur
2. Gebiet u. Besitztum, für die dieses Recht galt, als Ersatz für das Stammgut [Etym.: < lat. secundus »folgend, zweiter« + genitus »geboren«, Part. Perf. zu gignere »erzeugen, gebären«]
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Sekundogenitur