Fremdwörterlexikon
Sanktion
Sank|ti|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Bestätigung, Anerkennung
2. Erhebung zum verbindl. Gesetz
3. 〈Pl. 〉 \~en Strafmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen mehrerer Staaten gegen die Verletzung völkerrechtlicher Pflichten seitens eines anderen Staates; \~en verhängen (gegen) [Etym.: < frz. sanctio »Genehmigung, Zustimmung, natürl. Folge, Strafmaßnahme« < lat. sanctio »Billigung, geschärfte Verordnung, Strafgesetz, Vertragsklausel«; zu sancire »heiligen, als heilig u. unverbrüchlich festsetzen«]
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