Fremdwörterlexikon
Restitutionsklage
◆ Re|sti|tu|ti|ons|kla|ge 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw. 〉 Klage auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens, Wiederaufnahmeverfahren
◆ Die Buchstabenfolge re|st… kann auch res|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.
◆ Re|sti|tu|ti|ons|kla|ge 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw. 〉 Klage auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens, Wiederaufnahmeverfahren
◆ Die Buchstabenfolge re|st… kann auch res|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.