Fremdwörterlexikon
rep.
rep. 〈Abk. für〉 repetatur, es werde wiederholt (Hinweis auf ärztl. Rezepten, dass die Verordnung wiederholt angefertigt werden darf); Ggs.: ne rep.
rep. 〈Abk. für〉 repetatur, es werde wiederholt (Hinweis auf ärztl. Rezepten, dass die Verordnung wiederholt angefertigt werden darf); Ggs.: ne rep.